Bis zum 31. Dezember 2017 (Ausschlussfrist) können ehemalige deutsche Zwangsarbeiter einmalig eine Anerkennungsleistung in Höhe von 2.500 € beantragen. Zweck dieser einmaligen Sonderleistung ist die Anerkennung des schweren Schicksals von deutschen Staatsangehörigen und deutschen Volkszugehörigen, die als Zivilpersonen während und nach dem Zweiten Weltkrieg (1. September 1939 bis 1. April 1956) für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten. Wenn der Leistungsberechtigte selbst am oder nach dem 27.11.2015 verstorben ist, kann an den Ehegatten oder ein Kind auf Antrag die Anerkennungsleistung ausgezahlt werden.
Der Antrag ist schriftlich an das Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Hamm, zu richten. Unterstützung bei der Antragstellung erhalten die Betreffenden durch den DRK-Suchdienst.
Bis Ende Juni 2017 sind bereits 25.000 Anträge auf entsprechende Anerkennungsleistungen beim Bundesverwaltungsamt eingegangen. Bei dem Großteil der Antragsteller, rund 17.000, handelt es sich um Russlanddeutsche, gefolgt von Rumänien als Herkunftsgebiet. Wie der Beirat zur Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter“ jüngst erklärte (Pressemitteilung Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) vom 08.08.2017), können auch sogenannte Wolfskinder, die zur Arbeit verpflichtet wurden, eine symbolische Entschädigung beantragen.
Nähere Details hierzu bietet die „Information der Projektgruppe ADZ über den Antragsstand am 30.06.2017 im Verfahren über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter nach der ADZ – Anerkennungsrichtlinie“ des Bundesverwaltungsamts. Weitere Informationen zu den Antrags-, Anerkennungs- und Auszahlungsmodalitäten sind auf der Webseite des Bund der Vertriebenen oder direkt über die Bekanntmachung der Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter (ADZ-Anerkennungsrichtlinie) des Bundesministeriums des Innern vom 7. Juli 2016 abrufbar (unsere Mitteilung von 2016 hier).
Ein früher Zeuge der Zwangsarbeit in der Sowjetunion war Pfarrer Hans Fröhlich (Triebes, später Kahla) (hier).
Nachtrag: Bericht im MDR 18.08.2017
Viele Deutsche mussten nach dem Zweiten Weltkrieg Zwangsarbeit im Ausland leisten. Nun werden sie entschädigt. Warum so spät?
Dr. Nancy Aris dazu in der Sächsischen Zeitung am 19.10.2017: http://www.sz-online.de/nachrichten/kultur/ab-in-den-gulag-3798048.html