Die Postkontrolle der Staatssicherheit
Zum Zeitpunkt seiner Auflösung waren 2.177 Stasi-Mitarbeiter in Berlin und den Bezirksstädten der DDR damit beschäftigt, täglich ca. 90.000 Briefe zu kontrollieren. Für die Arbeit der geheimpolizeilichen Postkontrolle gab es keine juristische Grundlage. Jene für die Postkontrolle zuständige Abteilung M bewegte sich im rechtsfreien Raum, war doch das Postgeheimnis in der DDR-Verfassung garantiert. Welche Arbeitsweisen, Methoden und Mittel hatte die Abteilung M? Welche Überwachungsarten gab es und welche Verfahren und Maschinen wurden eingesetzt, um den Briefverkehr in der DDR zu kontrollieren?
Diesen und weiteren Fragen wird der Forscher und Autor des Buches „Die Postkontrolle der Staatssicherheit – Aus der Sicht eines Zeitzeugen“, Peter Hellström, in seinem Vortrag am 12. Mai 2016 um 18:00 Uhr im Erfurter Collegium Maius nachgehen.
Der Landesbeauftragte des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (ThLA) veranstaltet gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen (BStU) die Vortragsreihe zum „Quellenwert der Stasi-Akten für die zeitgeschichtliche Forschung". Im Rahmen vielseitiger Vorträge wird anhand anschaulicher Beispiele die historische Bedeutung der Stasi-Akten herausgestellt.