Folgende Anträge können Sie hier direkt herunterladen und ausdrucken.
Wichtiger Hinweis: Die Anschrift der Thüringer Rehabilitierungsbehörde hat sich geändert!
Die neue Adresse lautet: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 610, Karl-Liebknecht-Str. 4, 98527 Suhl
Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an:
Matthias Morawski
Referent für Bürgerberatung / Rehabilitierung
Tel.: 0361 57 3114-959
Fax: 0361 57 3114-952
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sprechzeiten:
Mo-Do: 09:00 - 15:00 Uhr
Fr: 09:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Aktuelles
Informationen zu Gesetzesänderungen ab 29.11.2019
Strafrechtliche Rehabilitierung
Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung - Landgericht Erfurt
Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung - Landgericht Gera
Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung - Landgericht Meiningen
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Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung von Heimkindern - Landgericht Erfurt
Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung von Heimkindern - Landgericht Gera
Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung von Heimkindern - Landgericht Meiningen
Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung - Hinterbliebene
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Mantelbogen - Antrag auf Rehabilitierung und Wiedergutmachung von SED-Unrecht
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Fragebogen zur Schätzung der Rechtsanwaltskosten
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Antrag auf Gewährung einer besonderen monatlichen Zuwendung ("Opferrente")
Einkommensfragebogen zur Gewährung einer besonderen monatlichen Zuwendung ("Opferrente")
Verdienstbescheinigung zur Gewährung einer besonderen monatlichen Zuwendung ("Opferrente")
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Antrag auf Gewährung von Beschädigtenversorgung
Berufliche Rehabilitierung
Mantelbogen - Antrag auf Rehabilitierung und Wiedergutmachung von SED-Unrecht
Antrag auf berufliche Rehabilitierung
Antrag auf berufliche Rehabilitierung für verfolgte Schüler
Antrag Ausgleichsleistungen § 8 BerRehaG
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
Mantelbogen - Antrag auf Rehabilitierung und Wiedergutmachung von SED-Unrecht
Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
Antrag auf Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit
Antrag für Zwangsausgesiedelte
Stasi-Unterlagen
Antrag auf Einsicht in die Stasi-Unterlagen
Weitere Kontaktadressen:
Doping-Opfer-Hilfe e.V.
Neue Grünstraße 38, 10179 Berlin (Tel.: 030/8049 3312 - Internet: www.no-doping.org)
Am 3. Juli 2016 trat das Zweite Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer in der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz - DOHG 2) in Kraft. Anspruch auf finanzielle Hilfe haben ehemalige Sportler*innen, die erhebliche Gesundheitsschäden erlitten haben, da ihnen ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen Dopingsubstanzen verabreicht wurden. Ebenso anspruchsberechtigt sind Kinder, deren Müttern während der Schwangerschaft Dopingsubstanzen verabreicht worden sind. Die Antragsfrist endet zum 31. Dezember 2019.
Ansprechpartner in Thüringen: Beratung für Doping-Opfer und Betroffene, Landessportbund Thüringen e.V., Haus des Thüringer Sports, Frau Silke Schiller Mönch, Werner-Seelenbinder-Str. 1, 99096 Erfurt, Tel: 0361 34054-65, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Stiftung "Anerkennung und Hilfe"
Die Stiftung unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgewirkungen leiden. Betroffene oder deren Angehörige oder Betreuer können sich über diesen Link an die Stiftung bis zum Meldeschluss am 31.12.2020 wenden.
Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter (AdZ)
Bis zum 31. Dezember 2017 (Ausschlussfrist) konnten ehemalige deutsche Zwangsarbeiter einmalig eine Anerkennungsleistung in Höhe von 2.500 € beantragen. Zweck dieser einmaligen Sonderleistung ist die Anerkennung des schweren Schicksals von deutschen Staatsangehörigen und deutschen Volkszugehörigen, die als Zivilpersonen während und nach dem Zweiten Weltkrieg (1. September 1939 bis 1. April 1956) für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten. Wenn der Leistungsberechtigte selbst am oder nach dem 27.11.2015 verstorben ist, konnte an den Ehegatten oder ein Kind auf Antrag die Anerkennungsleistung ausgezahlt werden.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Ausschlussfrist (31.12.2017) keine Anträge mehr mit Aussicht auf Erfolg gestellt werden können (§ 6 Absatz 2 AdZ-Anerkennungsrichtlinie). Die Ausschlussfrist kann nicht verlängert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Fonds „Heimerziehung in der DDR“
Für Betroffene von Einweisungen in Heime und Jugendwerkhöfe in der DDR 1949 bis 1990 wurde zum 1. Juli 2012 der Fonds „Heimerziehung in der DDR“ eingerichtet.
Der Fonds bot Hilfen als Ausgleich und zur Milderung der Folgen der Heimerziehung, unter denen die Betroffenen heute noch leiden.
Meldungen zur Berücksichtigung durch den Fonds waren bis 30. September 2014 möglich. Zum 31. Dezember 2018 hat der Fonds seine Arbeit eingestellt. Die Möglichkeit, finanzielle Leistungen aus dem Fonds in Anspruch zu nehmen, ist damit beendet. Bereits mit Abschluss des Fonds war festzustellen, dass es einen anhaltenden Beratungsbedarf gerade hinsichtlich Unterstützungsleistungen bei zahlreichen Betroffenen gibt. Besondere Bedeutung hatte nach wie vor auch die persönliche Aufarbeitung der eigenen Biographie, die Überwindung von Hürden bei der Inanspruchnahme psychosozialer Hilfen aber auch der Austausch untereinander. Um diesem Bedarf Rechnung zu tragen, hatte das Thüringer Bildungsministerium die Beratung nach Abschluss des Fonds für zwei weitere Jahre bis 2020 fortgesetzt. Die Anlauf- und Beratungsstelle stand ehemaligen DDR-Heimkindern damit weiter zur Verfügung.
Seit dem 01. Mai 2021 hat der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur die Beratung ehemaliger DDR-Heimkinder übernommen. Das Beratungsangebot wird in der bewährten Form fortgesetzt.
Unter folgendem Link finden sie die Kontaktdaten der zuständigen Berater*innen:
http://www.thla-thueringen.de/index.php/beratung/beratungsangebote