Mittwoch, 29.März 2023

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Am 13. Mai – dem diesjährigen Muttertag – feiert Annegret Büttner ihren 80. Geburtstag.
Aus diesem Anlass machen wir erneut auf ihr Schicksal und das ihrer Familie aufmerksam. Während der großen Zwangsumsiedlungsaktion in der DDR kurz nach dem Mauerbau wurde Frau Büttner mit ihrem Ehemann Andreas und ihren Eltern aus dem eichsfeldischen Schönau zwangsausgesiedelt. Die Büttners kamen im Oktober 1961 nach Bad Berka. Die Eltern Frau Büttners, Hermann und Anna Jünnemann, wurden nach Töttleben bei Erfurt ausgesiedelt. Ihre Geschichte steht stellvertretend für die vielen Geschichten von Vertreibung aus dem Grenzgebiet der DDR. Neben dem Verlust der Heimat bedeutete die Aussiedlung auch die Enteignung von Haus- und Grundbesitz. Frau Büttner kämpfte nach 1990 viele Jahre um die Rückgabe des elterlichen Anwesens, einem Bauernhof mit Gaststätte, und von 5 Hektar Ackerland.
Annegret Büttner wurde 1938 in Schönau bei Uder geboren. Ihr Vater war Land- und Gastwirt. Mit der Einführung eines verschärften Grenzregimes im Jahr 1952 lag das Heimatdörfchen von Annegret Büttner in der 5-Kilometer-Sperrzone an der innerdeutschen Grenze. Durch die Einführung dieser Sperrzone wurde im Mai 1952 die elterliche Gastwirtschaft „Zum lahmen Frosch“ geschlossen. Annegret Büttner beendete in diesem Jahr ihre Schulzeit und half in der Landwirtschaft der Familie aus. 1955 absolvierte sie ein Haushaltsjahr bei den Nonnen im Missionskonvikt in Borken/Westfalen. Hier blieb sie für ein Jahr ohne DDR-Genehmigung. Auf Bitten ihres Vaters kehrte sie schließlich in die DDR zurück. Aufgrund ihrer fehlenden Ausreisegenehmigung galt sie nun als sogenannter „Republikflüchtling“. Sie musste sich zunächst „bewähren“: Sie arbeitete in einem Konsumladen in Talwenden und später als Bedienung in einer Gaststätte in Uder. 1960 lernte sie ihren Mann kennen. Sie heirateten im April 1961. Im Juli desselben Jahres überschrieb ihr Vater Hermann die Landwirtschaft und das Anwesen auf seine Tochter Annegret. Ihre vier Geschwister lebten mittlerweile nicht mehr in der DDR. Ein Großteil des Ackerlandes hatte die Familie an die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) verpachtet. Frau Büttner und ihr Mann arbeiteten in Heiligenstadt, wo sie ein Milchgeschäft der Handelsorganisation (HO) betreuten.
Am 3. Oktober 1961 wurden sie und ihre Angehörigen früh um 6 Uhr von unbekannten Männern lautstark geweckt und ihnen ihre sofortige Aussiedlung aus dem Grenzgebiet mitgeteilt. Einen Rechtsgrund gab es nicht. Weshalb sie ihre Heimat verlassen mussten, erfuhren sie erst nach der Wiedervereinigung: Büttners wurden aufgrund von „staatsfeindlicher Einstellung“ und „organisiertem Westfernsehen“ – so die Sprache in den Akten – ins Innere der DDR umgesiedelt. Ihre Habseligkeiten wurden auf einen Transporter geladen und die Büttners getrennt wie Schwerverbrecher weggefahren. Keinem wurde gesagt, wohin sie gebracht werden würden. Die pflegebedürftige, bettlägerige Großmutter blieb allein im Haus zurück.

 

Am Nachmittag des 3. Oktober erreichten die Büttners Bad Berka: Die ihnen zugewiesene Wohnung war noch nicht fertig renoviert und die neuen Nachbarn unfreundlich, solange bis sie erfuhren, dass Büttners keine „Menschenhändler, Grenzschieber und Diversanten“ waren, wie es die Propagandisten der SED in den Aufnahmekreisen verbreitet hatten. Annegret Büttner und ihr Mann richteten sich nach der zwangsweisen Aussiedlung im neuen Wohnort ein und fanden bald eine Arbeitsstelle. 1962 erreichten sie, dass Annegret Büttners Eltern nach Bad Berka ziehen konnten. Zeit ihres Lebens glaubten die Eltern in ihre Heimat Schönau zurückkehren zu können. Das war aber nicht bis Ende der DDR nicht möglich. Eine kleine Hoffnung auf Rückkehr kam im Jahr 1972: mit der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages verpflichtete sich die DDR das 5-Kilometer-Sperrgebiet auf etwa 3 Kilometer zu verkleinern. Das Elternhaus von Annegret Büttner fiel nun aus dem Sperrgebiet heraus. Sie beantragte die Rückkehr nach Schönau. Dies wurde vom Rat der Gemeinde Uder mit folgenden Begründungen abgelehnt: Einerseits bestünde eine angespannte Wohnungslage in der Gemeinde mit über 70 Anträgen auf Wohnungen, andererseits sei das Elternhaus baufällig und solle abgerissen werden. 1974 wurde das Gebäude schließlich abgerissen. Die Büttners blieben in Bad Berka.
Mit der Zwangsaussiedlung einher ging der Entzug von Vermögenswerten, der nach den in der DDR geltenden Regeln entschädigt wurde. Erst mit Inkrafttreten des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes am 1. Juli 1994 wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, die eine Rückgabe der durch die Zwangsaussiedlung entzogenen Vermögenswerte nach dem Vermögensgesetz möglich machte.
Schönau ist mittlerweile ein Ortsteil der Gemeinde Uder und feiert in diesem Jahr das 700jährige Bestehen. In Schönau ist die Gaststätte „Zum lahmen Frosch“ eng mit der Ortsgeschichte verbunden.
Im Juni 1999 veröffentlichte der Landesbeauftragte die Biografie von Annegret Büttner mit dem Titel „Vertrieben – verfolgt – verleumdet. Der Verlust der Heimat“. Im Heft beschreibt die Autorin ihre Zwangsaussiedlung, das Ankommen und die Schwierigkeiten in der „neuen Heimat“. Sie können die Broschüre hier ( Teil 1Teil 2  I  Teil 3 ) als PDF-Dateien herunterladen.

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