
Aus der Konferenz:
Die Landesbeauftragten begrüßen, dass Frauen, die durch die mit Hepatitis C kontaminierte Anti-D Prophylaxe erkrankt sind und schwer an ihrer Infektion und deren Folgen tragen, nun langfristig besser unterstützt werden. Die Betroffenen sind als junge Mütter in der DDR mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert worden und dabei Opfer einer Straftat durch staatliche Stellen geworden, die in der DDR vertuscht und verschwiegen wurde. Durch eine entsprechende Gesetzesänderung soll den Betroffenen nun besser geholfen werden. Betroffene Frauen, deren Viruslast sich aufgrund des medizinischen Fortschritts verringert hatte, deren Sekundärschädigungen jedoch weiter fortbestehen, behalten durch die Einführung einer Bestandsschutzregelung ab 1.1.2020 ihre monatliche Rente. Zudem erhalten auch alle betroffenen Frauen, denen ab 2014 die Rente herabgesetzt oder entzogen wurde, auf Antrag erneut eine Rente in der Höhe, die dem Grad der Schädigung vor der Neufestsetzung entspricht.
Zum Jahresbeginn 2020 trat eine Novellierung des Anti-D-Hilfegesetzes in Kraft, das eine Verbesserung der materiellen Situation der geschädigten Frauen beabsichtigt. Wer in der DDR 1978/1979 nach der Geburt des ersten Kindes die Anti-D Immunprophylaxe benötigte und durch eine der in Halle (Saale) hergestellten Chargen mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurde, hat aus humanitären und sozialen Gründen Anspruch auf finanzielle Hilfen. Berechtigte, die den Antrag beim Versorgungsamt bis zum 30. Juni 2020 stellen, haben rückwirkend einen Anspruch auf die Leistungen ab dem 1. Januar 2020. Betroffenen wird empfohlen, sich zur Unterstützung bei der Antragstellung und Begleitung bei der persönlichen Aufarbeitung an die Aufarbeitungsbeauftragten in den Ländern zu wenden.
Hintergrund: Anfang der 70er Jahre wurde in der DDR die Anti-D-Prophylaxe eingeführt. Das verwendete Anti-D-Immunglobulin wurde aus Blutplasma hergestellt. Im Frühjahr 1978 bestand der Verdacht, dass einige Spender an einer Hepatitis erkrankt waren. Dennoch wurde das kontaminierte Blutplasma verwendet. Infolgedessen erkrankten fast 7.000 Frauen (teilweise auch deren Kinder und Angehörige), die eine Anti-D-Prophylaxe erhalten hatten, an Hepatitis C. Auf Veranlassung der Gesundheitsbehörden wurden die erkrankten Frauen von ihren Säuglingen getrennt und auf Isolierstationen wochenlang in Quarantäne gesetzt. 1979 fand in Halle ein Geheimprozess statt, die Angeklagten wurden verurteilt, die verantwortliche politische Spitze blieb unbehelligt.
Betroffene und Öffentlichkeit waren nicht beteiligt und konnten keine Nebenklage erheben. Die medizinisch indizierte Absicht, der Unverträglichkeit der Rhesusgruppen zwischen Mutter und Säugling entgegenzuwirken, bezahlen die Frauen mit dem hohen Preis ihrer Gesundheit. Lebenslang sind die Frauen durch die schweren Folgen ihrer Erkrankung gezeichnet.
Literaturhinweis:
Florian Steger u.a.: Vertuschter Skandal. Die kontaminierte Anti-D-Prophylaxe in der DDR 1978/79 und ihre Folgen. Studienreihe der Landesbeauftragten, hg. von der Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Sonderband, Halle 2017.
Weitere Informationen (Vorab-Ankündigung):
Anlage: Anti-D-Hilfegesetz mit dem neu eingefügten § 7a zum Bestandsschutz
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Tel.: 0361 573114950
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Fax: 03 91 / 5 60-15 20
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